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Berlin

Auswirkungen der EU-Gebäuderichtlinie auf den Wert von Immobilien

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Ein von unten fotografierter Altbau, der saniert und um moderne Balkone ergänzt wurde.
© Heiko Küverling / Adobe Stock

Unser Experte Björn Brecht, Leiter des Center of Competence bei Kieback&Peter in Berlin, rechnet mit einem starken Einfluss der von der Europäischen Union verabschiedeten Energieeffizienzziele auf die Kreditqualität von Immobilien.

Die aktualisierten gesetzlichen Anforderungen der EU (Energy Performance of Buildings Directive – kurz EPBD) schreiben vor, die CO2-Emissionen der EU bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 % zu reduzieren und den EU-weiten Wohn- und Gewerbebau bis 2050 zu dekarbonisieren.  

Ein ambitioniertes Vorhaben – schließlich fehlt es insbesondere den Bestandsimmobilien an intelligenter Technik, um Energie effizient zu nutzen. Besonders in Wohngebäuden beschränkt sich der Einsatz moderner Technik meist auf Rauchmelder, Sensorik zur Temperaturmessung und Aktorik zur Steuerung von Heizungsventilen. Die Einbindung der Systeme in Informations- und Kommunikationssysteme (IuK) findet man aktuell höchstens in Industrie- und Geschäftsgebäuden.  

Entspricht ein Gebäude nicht den definierten Zielvorgaben, so wirkt sich dies negativ auf dessen Bewertung aus. Dabei sind drei Instrumente besonders wichtig, um die Effizienzziele zu erreichen und den Gebäudebestand für Investoren attraktiv zu halten: Die Gebäudeautomation, die Vernetzung von Systemen im Gebäude wie auch die konsequente Überwachung von Verbräuchen.  

Immobilien, die den Effizienzvorgaben der EPBD nicht entsprechen – und somit die Ziele der EU nicht unterstützen – erzielen zukünftig am Markt keine Höchstpreise mehr. Investitionen, die für die Erhöhung der Energieeffizienz dieser Gebäude erforderlich sind, bestärken Käufer, Preisnachlässe einzufordern und durchzusetzen. Diese Entwicklung führt zu einer Neubewertung von Gebäuden. Es muss also damit gerechnet werden, dass das Refinanzierungsrisiko für nicht EPBD-konforme Gebäude ebenso steigt, wie die Kredit- und Hypothekenzinsen.  

Gebäudebestand dauerhaft für Investoren attraktiv halten

Die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit Aktualisierung der EU-Richtlinie ist jedoch der Stein ins Rollen gekommen – und es bleibt nicht mehr viel Zeit betroffene Gebäudebestände zu sanieren. Schließlich müssen Gebäude bis zum Jahr 2025 mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung ausgerüstet werden.  

Bei der Ausrüstung der Gebäude sollten Eigentümer den Fokus auf die Vernetzung und den bedarfsgesteuerten Betrieb der Gebäudesysteme legen. Damit können Energieverbräuche reduziert und die Anforderungen der EPBD erfüllt werden. ­

Sensorik, die Belegung und Luftqualität sowie Temperatur ermittelt, kann mittlerweile kostengünstig in jedem Raum installiert werden. In Kombination mit Wetterprognosen und Daten aus Systemen wie z. B. der Zutrittskontrolle, stellen diese Informationen die Datenbasis für Intelligente Algorithmen und Techniken wie Künstliche Intelligenz (KI) dar. Mit ihrer Hilfe lässt sich der Gebäudebetrieb weiter überwachen, analysieren und optimieren. Damit sichern Eigentümer den Wert ihrer Immobilien und leisten einen ganz persönlichen Beitrag zur Reduzierung der CO2 Emissionen – ein Kernziel der EPBD.